Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Regelungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln in Los Santos

§1 – Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln zu verhindern.

§2 – Begriffsbestimmungen

(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Zubereitungen, die in den Anlagen I bis III aufgeführt sind.

(2) Verbotene Betäubungsmittel sind insbesondere:

  • Heroin
  • Kokain
  • Amphetamin (Speed)
  • MDMA (Ecstasy)
  • sowie weitere synthetische Drogen aus Anlage I

§3 – Anbau & Vertrieb von Cannabis

(1) Anbau ohne Genehmigung → Freiheitsstrafe 15 HE – 40 HE oder Geldstrafe.

(2) Vertrieb ohne Genehmigung → Freiheitsstrafe 6 HE – 60 HE.

(3) Besonders schwere Fälle, z.B. gewerbsmäßig oder als Teil einer kriminellen Vereinigung → mindestens 12 HE.

§4 – Besitz & Konsum von Cannabis

(1) Besitz bis 10g zum Eigenbedarf bleibt straffrei.

(2) Konsum im privaten Bereich erlaubt – öffentlich verboten.

Verstöße → Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.

§5 – Allgemeines Verbot

(1) Besitz, Erwerb, Handel, Anbau, Herstellung oder sonstiger Umgang mit verbotenen Betäubungsmitteln ist strafbar.

(2) Strafen: 5 HE – 30 HE sowie $2.000 – $10.000 Geldstrafe, abhängig von Menge, Art und Umständen.

Zuletzt aktualisiert: 05.02.2026