§1 – Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln zu verhindern.
§2 – Begriffsbestimmungen
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Zubereitungen, die in den Anlagen I bis III aufgeführt sind.
(2) Verbotene Betäubungsmittel sind insbesondere:
- Heroin
- Kokain
- Amphetamin (Speed)
- MDMA (Ecstasy)
- sowie weitere synthetische Drogen aus Anlage I
§3 – Anbau & Vertrieb von Cannabis
(1) Anbau ohne Genehmigung → Freiheitsstrafe 15 HE – 40 HE oder Geldstrafe.
(2) Vertrieb ohne Genehmigung → Freiheitsstrafe 6 HE – 60 HE.
(3) Besonders schwere Fälle, z.B. gewerbsmäßig oder als Teil einer kriminellen Vereinigung → mindestens 12 HE.
§4 – Besitz & Konsum von Cannabis
(1) Besitz bis 10g zum Eigenbedarf bleibt straffrei.
(2) Konsum im privaten Bereich erlaubt – öffentlich verboten.
Verstöße → Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
§5 – Allgemeines Verbot
(1) Besitz, Erwerb, Handel, Anbau, Herstellung oder sonstiger Umgang mit verbotenen Betäubungsmitteln ist strafbar.
(2) Strafen: 5 HE – 30 HE sowie $2.000 – $10.000 Geldstrafe, abhängig von Menge, Art und Umständen.