Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Zivilprozessordnung gilt für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten.
§ 2 – Verfahrensgrundsätze
(1) Das Verfahren ist durch die Parteien zu betreiben (Parteimaxime).
(2) Der Richter hat eine unparteiische Verfahrensführung zu gewährleisten und auf Einhaltung der Fristen zu achten.
§ 3 – Elektronische Verfahren
Alle Schriftsätze können elektronisch eingereicht werden. Gerichtliche Mitteilungen erfolgen bevorzugt digital.
Teil 2 – Klageerhebung und Zustellung
§ 10 – Einleitung des Verfahrens
(1) Das Verfahren wird durch Einreichung einer Klageschrift eingeleitet.
(2) Die Klageschrift muss enthalten:
- Bezeichnung der Parteien
- Darlegung des Sachverhalts
- Anspruch und Begründung
- Antrag auf Entscheidung
§ 11 – Zustellung der Klageschrift
(1) Zustellung durch Gerichtsdiener oder anerkannten Zustelldienst.
(2) Der Beklagte muss innerhalb von 7 Tagen antworten.
Teil 3 – Vorverfahren
§ 20 – Pre-Trial Conference
(1) Klärung der Streitpunkte und Möglichkeiten zur Einigung.
(2) Beide Parteien müssen Beweismittel- und Zeugenlisten vorlegen.
§ 21 – Discovery-Verfahren
(1) Jede Partei darf alle relevanten Informationen anfordern.
(2) Discovery umfasst:
- Schriftliche Auskunftsersuchen
- Vorlage relevanter Dokumente
- Befragung von Zeugen (Depositions)
(3) Der Richter prüft die Zulässigkeit von Beweisen.
Teil 4 – Hauptverhandlung
§ 30 – Ablauf der Hauptverhandlung
(1) Eröffnungsvorträge der Parteien.
(2) Beweisaufnahme und Zeugenanhörung.
(3) Schlussplädoyers beider Parteien.
§ 31 – Beweisaufnahme
(1) Alle Beweise müssen im Discovery-Verfahren benannt worden sein.
(2) Der Richter entscheidet über die Zulässigkeit.
§ 32 – Jury-Verfahren
(1) Auf Antrag kann eine Jury eingesetzt werden.
(2) Jury: 6 bis 12 Bürger.
(3) Der Richter erklärt der Jury die Rechtsgrundsätze.
Teil 5 – Urteile und Rechtsmittel
§ 40 – Urteil
(1) Das Urteil wird schriftlich begründet.
(2) Jury-Entscheidung basiert auf dem Jury-Votum.
§ 41 – Rechtsmittel
(1) Berufung innerhalb von 7 Tagen.
(2) Muss schriftlich begründet werden.
Teil 6 – Kosten und Sanktionen
§ 50 – Gerichtskosten
(1) Kosten werden anteilig je nach Ausgang des Verfahrens verteilt.
(2) Gericht kann abweichend entscheiden.
§ 51 – Sanktionen bei Verfahrensmissbrauch
(1) Verzögerung oder unredliches Verhalten kann sanktioniert werden.
(2) Wiederholung kann zum Ausschluss von Beweismitteln führen.
Teil 7 – Schlussbestimmungen
§ 60 – Inkrafttreten
Die Zivilprozessordnung tritt sofort in Kraft.
§ 61 – Übergangsvorschriften
Bereits laufende Verfahren werden nach den alten Regeln beendet.