Kampfhandlungen

§1 – Kampfhandlungen

Eine Kampfhandlung beginnt mit der Bedrohung, Entführung oder Körperverletzung einer Person.

Eine Kampfhandlung kann auch ohne persönlichen Kontakt entstehen, z. B. über Telefon oder Funk, sofern eine klare verbale Drohung vorliegt.

§2 – Nichteinmischung Dritter

Dritte dürfen sich nicht in Kampfhandlungen anderer Parteien einmischen.

Ausnahmen:

  • LSPD
  • LSFD / MD

Diese agieren im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben zur Sicherstellung von Ordnung und Sicherheit.

§3 – Bloodouts

Bloodouts müssen mit Datum und ungefährer Uhrzeit (max. < 1 Stunde Genauigkeit) dokumentiert werden.

Die Liste ist auf Nachfrage dem Serverteam auszuhändigen.

§4 – Verletzung & Tötung

Es wird zwischen Verletzung und Tötung unterschieden.

Angriffe mit nicht tödlichen Waffen sollen nicht direkt mit tödlicher Gewalt erwidert werden, sofern ein anderer sinnvoller nicht-tödlicher Ausweg besteht.

§5 – Ende einer Situation

Ist eine Situation durch eine erfolgreiche Flucht beendet, darf nicht an den Tatort zurückgekehrt werden.

Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025