New-Life Regel

§1 – New-Life Regel

Sollte ein Charakter in Bewusstlosigkeit „versterben“, so gilt er ab Respawn als ins Koma gefallen. Der Grund für das Koma ist unbekannt. Dies gilt auch, wenn ihn der Rettungsdienst vor seinem Respawn als „tot“ betitelt oder den Tod festgestellt hat!

Wenn er am Krankenhaus respawnt, kann er sich an alle Ereignisse, die zu seiner Bewusstlosigkeit und letztendlich dem Koma geführt haben, nicht erinnern.

Die Regel gilt nicht, wenn der Patient durch den Rettungsdienst reanimiert wurde. In diesem Fall kann er sich an alle Ereignisse erinnern, welche vor seiner Bewusstlosigkeit stattgefunden haben.

Dritte dürfen Personen, welche ins Koma gefallen sind, nicht eigenständig am Krankenhaus abholen!

Dritte dürfen Personen, welche ins Koma gefallen sind, keine Gegenstände aus dem Inventar nehmen, um sie später zurückzugeben!

Dem Ort, an dem eine Person ins Koma gefallen ist, darf sich die Person nach Respawn für 15 Minuten nicht näher als 500 Meter nähern.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Ort eine besondere Bedeutung hat, wie z. B. der Arbeitsplatz des Charakters.

§2 – Ergänzungen der New-Life Regel

Sollte ein Charakter durch eine Situation bewusstlos geworden sein, welche keine Möglichkeit der Wiederbelebung bietet, so muss dies dem erst eintreffenden Rettungsdienst kenntlich gemacht werden.
Beispiele:

  • /me Sturz von der Brücke
  • /me Kopfschuss wegen Bloodout

Dritte, die Zeuge solcher Ereignisse waren, müssen dem Rettungsdienst ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben machen – insbesondere dann, wenn davon abhängt, ob die Situation sonst ungewollt im Fail-RP endet.

Beispiel: Bei einem Sturz von einer Brücke darf nicht versucht werden, dies zu verheimlichen und stattdessen eine harmlose Verletzung als Ursache zu nennen.

Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025